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Schriftliche Weisungen – Bunt oder schwarz/weiss?

Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) hat auf diese Frage geantwortet dass kopierte Exemplare in schwarz/weiss und das Hinzufügen von Notizen und Infos nicht zulässig sind. Zusätzliche Informationen, wie z.Bsp.: Notfall-Telefonnummern, sollten mit einem Anhang an die schriftlichen Weisungen angefügt werden.

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