Schriftliche Weisungen – Bunt oder schwarz/weiss?
Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) hat auf diese Frage geantwortet dass kopierte Exemplare in schwarz/weiss und das Hinzufügen von Notizen und Infos nicht zulässig sind. Zusätzliche Informationen, wie z.Bsp.: Notfall-Telefonnummern, sollten mit einem Anhang an die schriftlichen Weisungen angefügt werden.
