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Warnen Sie gemäß GHS - Verordnung mit einheitlichen Gefahrensymbolen!

Das “Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS)  ist ein neues, weltweit einheitliches System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und ist gültig seit 20.01.2009. In der GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden neue Symbole eingeführt, die bereits genutzt werden dürfen.
Die bisher gültigen Gefahrstoffsymbole auf orangefarbenem Grund werden komplett durch die neuen Symbole nach GHS ersetzt. Gemäß der GHS-Verordnung Artikel 61 gelten folgende Übergangsbestimmungen: für Stoffe - bis 01.12.2010 und für Gemische - bis 01.06.2015. In dieser Übergangszeit dürfen die alten oder neuen Symbole verwendet werden.

Bei uns finden Sie bereits die ersten GHS-Aufkleber für Ihre Kennzeichnung.

Weitere Informationen zu GHS im Internet:  UNECE

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